Zur Einführung von „2G“ in Sachsen: Gängelung der Gastronomie beenden!
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Montag, dem 8. November 2021, gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung. In der Gastronomie wird damit flächendeckend das „2G-Modell“ eingeführt: Wer eine Gaststätte, einen Club oder eine Bar besuchen möchte, muss geimpft oder genesen sein – ein negativer Testnachweis reicht nicht mehr aus.
Das, was von offizieller Seite über Monate hinweg abgestritten wurde, wird damit bittere Realität: Die Regierung (CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt eine Impfpflicht durch die Hintertür ein. Wer noch nicht an Covid-19 erkrankt war und sich – aus welchen Gründen auch immer – gegen eine Impfung entscheidet, darf nicht mehr vollumfänglich am sozialen Leben teilnehmen. Als größte Oppositionsfraktion im Sächsischen Landtag verurteilen wir einen solchen „Lockdown für Ungeimpfte“ auf Schärfste. Die Impfung muss grundsätzlich eine persönliche Entscheidung bleiben.
Auf die sächsische Gastronomie kommen damit harte Zeiten zu. Nach über anderthalb Jahren kopfloser Corona-Politik sind die Reserven bei vielen Wirten erschöpft. Fachverbände rechnen mit erheblichen Umsatzeinbußen – gerade vor dem Hintergrund des anstehenden Weihnachtsgeschäfts. Bereits in den vergangenen Tagen wurden zahlreiche Stornierungen von Familienfesten und Betriebsfeiern gemeldet.
Oft erreicht uns die Frage, was wir als gewählte Volksvertreter im Sächsischen Landtag tun, um die Gastwirte zu unterstützen. Seit Beginn der Corona-Krise haben wir immer wieder den Finger in die Wunde gelegt und konkrete Vorschläge für einen verhältnismäßigen Umgang mit dem Corona-Virus eingebracht. Hier eine Auswahl unserer Anträge:
- Antrag: Die sächsische Wirtschaft schneller aus der Corona-Krise führen
(Drs. 7/2779)
- Antrag: Soloselbstständige und Kleinunternehmer in der Corona-Krise nicht vergessen – „existenzsicherndes Übergangsgeld“ unbürokratisch ausreichen (Drs. 7/4769)
- Antrag: „Endlos-Lockdown“ beenden – Bürgern und Unternehmen eine klare Perspektive bieten (Drs. 7/5673)
- Antrag: Der sächsischen Wirtschaft klare Perspektiven geben – endlich klare Öffnungs- und „Antischließungsstrategien“ entwickeln (Drs. 7/6051)
- Antrag: Corona Zwangsmaßnahmen beenden – Einen transparenten Ausstiegsautomatismus einführen (Drs. 7/7181)
Auch wenn diese Anträge allesamt von den Regierungsparteien abgelehnt wurden, so ist es uns doch gelungen, Veränderungen im Sinne der sächsischen Gastwirtschaft zu bewirken, indem wir unsere Forderungen mit Beharrlichkeit und Nachdruck vorgebracht haben. Ein Beispiel ist die weitgehende Abkehr von der wenig aussagekräftigen 7-Tage-Inzidenz hin zur Betrachtung der tatsächlichen Krankenbettbelegung, die wir über Monate hinweg gefordert haben, bevor sie von der Regierung umgesetzt wurde.
In diesem Sinne werden wir auch weiterhin unsere Stimme für die sächsische Gastronomie erheben. Zum Beispiel haben wir gerade erst eine Klage gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche 2G-Regelung eingereicht. Seien Sie versichert: Wir bleiben am Ball!
Ihnen und Ihren Unternehmen wünschen wir trotz der Umstände alles Gute und viel Kraft für die kommenden Monate.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Jörg Urban